Zum Führen des Gespanns ist ein Führerschein der Klasse BE bzw. Klasse 3 erforderlich.
Kurzbeschreibung
- Hochlader (alle Bordwände abklappbar)
- Maße gesamt: Länge 4,55 m / Breite 1,92 m / Höhe 2,50 m
- Maße Ladefläche: Länge 3,10 m / Breite 1,86 m / Höhe 1,80 m (Plane)
- Zulässiges Gesamtgewicht: 2.000 kg
- Max. Zuladung 1.220 kg mit Plane u. Spriegel / 1.560 kg o. Plane u. Spriegel
- Der Anhänger verfügt über eine eigene Bremsanlage.
- Höchstgeschwindigkeit: Aufgrund eingebauter Radstoßdämpfer ist der Hänger bei einem Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mind. 1.820 kg (s. Zulassungsbescheinigung Feld G) für eine Fahrgeschwindigkeit bis 100 km/h zugelassen. Bei leichterem Zugfahrzeug bis 80 km/h.
- Anhängelast des Zugfahrzeugs: In allen Fällen muss die eingetragene Anhängelast (Feld O.1) 2.000 kg betragen. (Bei leichteren Zugfahrzeugen ist bei Bemerkungen (Feld 22) ggf. eine Zulassung für 2.000 kg mit Einschränkung bis 10 % Steigung eingetragen).
- Bestellung
Der Verleih (Vergabe) erfolgt ausschließlich über die
Kreisjugendring Geschäftsstelle - Graf-Zeppelin-Str. 7 - 86899 Landsberg
Der KJR-Anhänger sollte möglichst frühzeitig bestellt werden: Tel. 08191 / 5 92 62 - Anfragen auch über mail@kjr-landsberg.de. Das Fahrzeug kann ausgeliehen werden, wenn der KJR es nicht für die eigene Arbeit benötigt. Ein Rechtsanpruch auf das Entleihen besteht nicht.
Bei der Bestellung ist der Abholungs- und Rückgabezeitpunkt möglichst genau zu vereinbaren.
- Abholung
Der Anhänger ist beim Kreisjugendübernachtungshaus, zur Ludwigshöhe 36, 86919 Utting am Ammersee abzuholen und dorthin zurück zu bringen.
Der Anhänger kann nur von den Beauftragten des Kreisjugendrings übergeben werden. Der Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe ist rechtzeitig vorher zu vereinbaren.
Bei der Abholung wird gemeinsam mit dem Beauftragten des Kreisjugendrings die Fahrtüchtigkeit des Anhängers festgestellt. Fahrzeug-Papiere und Schlüssel werden nach Unterschreiben des Leihvertrages und Übergabe der Kaution ausgehändigt.
- Gebühren
Für den Verleih des Anhängers wird vom Vorstand des KJR Landsberg folgende Gebührenregelung festgelegt:
Für jeden (Kalender-)Tag, an dem der Anhänger geliehen ist, wird eine Grundpauschale für Versicherung (Haftpflicht-, sowie Teil- und Vollkasko- ) und für Kfz-Steuer berechnet.
für Organisationen aus dem Landkreis Landsberg 10,00 Euro*/Tag
für Organisationen von außerhalb des Landkreises 15,00 Euro*/Tag
Bei der Abholung muss eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro in bar bei der Verleihstelle des KJR hinterlegt werden. Dieser Betrag gilt als Sicherheit für die Ansprüche des KJR, die aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Leihnehmer entstehen können. (Eigenbeteiligung bei Versicherung etc.)
- Während der Verwendung
Der Anhänger ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Nutzer verpflichtet sich, alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere alle Sicherheitsbestimmungen.
Auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung wird hingewiesen. Der jeweilige Fahrzeuglenker haftet gegenüber dem Kreisjugendring bei Verstößen gegen die StVO (z.B. Bußgeld etc.)
Insbesondere sind zu beachten die Belastungsgrenzen und die Fahrzeugmaße (s.o.)
























