Der KJR darf nur fördern, wenn die zuständige Gemeinde einen Zuschuss wenigstens in gleicher Höhe leistet, wie es die entsprechenden Richtlinien vorsehen.
Die Antragsformulare sind beim Kreisjugendring erhältlich, liegen aber auch bei den Gemeinden im Landkreis bereit.
Die Anträge werden immer im Nachfolgejahr für das vorausgegangene Jahr gestellt; (Antragszeitraum = Vorjahr)
Ein Förderantrag muss bis spätestens 1. April bei der Gemeinde zweifach vorliegen.
Diese entscheidet dann über einen Zuschuss und teilt diese Entscheidung bis 1. Mai dem KJR mit.
Der KJR entscheidet über den Landkreis-Zuschuss bis zum 1. Juni. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach der Dauer der Leitungstätigkeit im Vorjahr.
Weitere Informationen siehe Richtlinien zum Jugendleiterauslagenersatz.
















