Zuschusswesen

Auslagenersatz

Den Jugendleiterauslagenersatz erhalten Jugendleiter/innen, die die Leitung einer Jugendgruppe eines anerkannten Mitgliedsverbands im Landkreis übernommen haben. Außerdem müssen sie eine Jugendleitercard besitzen, die für den Antragszeitraum (im Vorjahr) gültig war.

Sinn ist - wie der Name schon sagt - nicht eine Art kleiner Entlohnung, sondern ein pauschaler Zuschuss für die Sachauslagen (Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.) die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden sind.

Der KJR darf nur fördern, wenn die zuständige Gemeinde einen Zuschuss wenigstens in gleicher Höhe leistet, wie es die entsprechenden Richtlinien vorsehen.

Die Antragsformulare sind beim Kreisjugendring erhältlich, liegen aber auch bei den Gemeinden im Landkreis bereit.

Die Anträge werden immer im Nachfolgejahr für das vorausgegangene Jahr gestellt; (Antragszeitraum = Vorjahr)

Ein Förderantrag muss bis spätestens 1. April bei der Gemeinde zweifach vorliegen.
Diese entscheidet dann über einen Zuschuss und teilt diese Entscheidung bis 1. Mai dem KJR mit.

Der KJR entscheidet über den Landkreis-Zuschuss bis zum 1. Juni. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach der Dauer der Leitungstätigkeit im Vorjahr.

Weitere Informationen siehe Richtlinien zum Jugendleiterauslagenersatz.


Termine

Fr, 29/10/10 - So, 31/10/10

Leiter/innen-Kurs für die Offene Jugendarbeit

Ort: Utting, Kreisjugendübernachtungshaus


Mi, 10/11/10
20:00

Herbst-Vollversammlung

Fr, 12/11/10 - So, 14/11/10

Jugendleiter/innen Grundkurs

1. Teil

Ort: Utting, Kreisjugendübernachtungshaus


Fr, 19/11/10 - So, 21/11/10

Jugendleiter/innen Grundkurs

2. Teil

Ort: Utting, Kreisjugendübernachtungshaus


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